Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 TMG: Nick Maverick Holzschuh
Samlandweg 1
71701 Schwieberdingen
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 15753655161
E-Mail: info@nickmaverick.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Nick Maverick“
- Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der „Nick
Maverick“ (nachfolgend: “Auftragnehmer” genannt) und dem
Auftraggeber, (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), gelten für alle
Angebote und Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. DOWNLOAD
1.1 Allen vom Auftragnehmer angenommenen Aufträgen liegen die
nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die
Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder
spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist
ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in
schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail). Geschieht dies
nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform
hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu
Lasten des Auftraggebers.
- Geltungsbereich
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und
Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als
Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers erbracht werden, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte, die zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten
ausschließlich dann zurück, wenn der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche
Vereinbarungen getroffen hat.
2.2 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr
für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
2.3 Vertragspartner dieser AGB können sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige Personengesellschaften darstellen.
2.4 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs
erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen
bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.
- Vertragssprache
3.1 Vertragssprache ist Deutsch.
3.2 Der vollständige Vertragstext wird digital gespeichert und kann
vom Auftraggeber jederzeit eingesehen und angefordert werden.
Infos zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz.
- Kosten
4.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche
Kosten der Herstellung des Films. Er ist für den Auftragnehmer
verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung
gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.
4.3 Bei Abweichungen vom Angebot wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht
binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch
den Auftragnehmer widerspricht.
4.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch
das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht
ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann
der Auftragnehmer gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für
Nebenleistungen und Auslagen.
4.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers
vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum
Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
4.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs
(Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht
enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden
in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt
für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers
zurückzuführen sind.
4.7 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten
Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat der Auftragnehmer
Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung
entstandenen Mehrkosten.
- Widerrufsbelehrung
5.1 Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des
ersten Abschlags zu widerrufen.
5.2 Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag
zurück, kann der Auftragnehmer unbeschadet der Möglichkeit, einen
höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des
vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages
entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
5.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des
jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
5.4 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die außerordentliche
Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann
erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen
in Zahlungsverzug ist.
5.5 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine
Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den
Vertragspartnern unberührt.
- Preise
6.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO. Die
angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Versandkosten.
6.2 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist dieser zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes
Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Auftraggeber versandt wird, wird ihm eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
6.3 Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und
werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Meint der Auftraggeber, dass die Auftragsbestätigung
von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt,
spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum unserer
Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu
rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die
unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig
und beiderseits verbindlich.
6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Angebotspreise geheim zu halten und diese gegenüber dritten nicht zu veröffentlichen.
- Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen
oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
7.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb
von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet
werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten
Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn der Auftragnehmer hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
7.3 Der Auftraggeber bestätigt, dass er im Besitz des Einverständnisses der Teilnehmer einer Veranstaltung ist, dass Bild- und Tonaufnahmen in seinem Namen durchgeführt werden können und im Falle einer Klage die Verantwortung auf den Auftraggeber zurückzuführen ist.
- Produktion
8.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten
Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich
niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor
Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder
nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung
beginnt die Herstellung des Films.
8.2 Der Auftragnehmer trägt ausschließlich die Verantwortung für die
technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und
seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des
Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der
Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt
wurden.
8.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen
Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem
gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen.
Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen
Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben
werden. Muss dieses Material durch den Auftragnehmer aufwendig
angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen
Kosten.
8.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren
Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene
Produktionsmaterial verfügt und diese an den Auftragnehmer überträgt.
8.5 Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung des
überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des
verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von
Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, da es in der Verantwortung des
Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.
8.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten
Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um
GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem
verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.
8.7 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in
Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung.
8.8 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig
verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme beim Auftragnehmer.
- Abnahme
9.1 Der Auftragnehmer übergibt den Film unmittelbar nach der
Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder
stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss
innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Abnahme des Films
bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film
als abgenommen.
9.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film
der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem
gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den
getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht,
diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers
eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme
verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.
9.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach
Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere
Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
- Lieferfrist
10.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen
Dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
10.2 Falls der Auftragnehmer feststellt, dass der Zeitplan nicht
eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über
den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung
unterrichtet.
10.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von
Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der
Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten
werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder
unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen
dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen
Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der
Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des
Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
10.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
- Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu
verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der
Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die
Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter
durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die
Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages
hinaus.
- Rechte
12.1 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion
entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten
sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern
verbleiben beim Auftragnehmer.
12.2 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit
nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, den Film
im Internet (YouTube, Webseite) zu nutzen sowie Kopien des Films
für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter
verletzt werden. Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert
erworben werden. Die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.
12.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.
12.4 Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden und für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich
abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.
12.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch den Auftragnehmer selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist
aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
12.6 Das Original Bild- und Tonmaterial sowie etwaige für die
Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden vom Auftragnehmer gegen Aufpreis eingelagert.
- Salvatorische Klausel
13.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen
vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Erklärungen per E-Mail gelten entsprechend.
13.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Stuttgart.
Stand: Januar 2021, Stuttgart