Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG: Nick Maverick Holzschuh
 Samlandweg 1
71701 Schwieberdingen

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 15753655161
 E-Mail: info@nickmaverick.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Nick Maverick“

  1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der „Nick

Maverick“ (nachfolgend: “Auftragnehmer” genannt) und dem

Auftraggeber, (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), gelten für alle

Angebote und Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich die

nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum

Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. DOWNLOAD

1.1 Allen vom Auftragnehmer angenommenen Aufträgen liegen die

nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die

Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder

spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.

1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer

Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist

ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in

schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail). Geschieht dies

nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform

hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu

Lasten des Auftraggebers.

 

  1. Geltungsbereich

2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und

Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als

Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers erbracht werden, soweit nichts

anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle

zukünftigen Geschäfte, die zwischen dem Auftragnehmer und dem

Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der

vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten

ausschließlich dann zurück, wenn der Auftragnehmer mit dem

Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche

Vereinbarungen getroffen hat.

2.2 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr

für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

2.3 Vertragspartner dieser AGB können sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige Personengesellschaften darstellen.

2.4 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs

erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen

bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.

  1. Vertragssprache

3.1 Vertragssprache ist Deutsch.

3.2 Der vollständige Vertragstext wird digital gespeichert und kann

vom Auftraggeber jederzeit eingesehen und angefordert werden.

Infos zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz.

  1. Kosten

4.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche

Kosten der Herstellung des Films. Er ist für den Auftragnehmer

verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung

gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.

4.3 Bei Abweichungen vom Angebot wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht

binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch

den Auftragnehmer widerspricht.

4.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch

das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht

ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann

der Auftragnehmer gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für

Nebenleistungen und Auslagen.

4.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers

vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum

Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

4.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs

(Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht

enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden

in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt

für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf

grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers

zurückzuführen sind.

4.7 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten

Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat der Auftragnehmer

Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung

entstandenen Mehrkosten.

  1. Widerrufsbelehrung

5.1 Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des

ersten Abschlags zu widerrufen.

5.2 Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag

zurück, kann der Auftragnehmer unbeschadet der Möglichkeit, einen

höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des

vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages

entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem

Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens

vorbehalten.

5.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des

jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt

unberührt.

5.4 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die außerordentliche

Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann

erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen

in Zahlungsverzug ist.

5.5 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine

Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den

Vertragspartnern unberührt.

  1. Preise

6.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO. Die

angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Versandkosten.

6.2 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist dieser zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes

Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Auftraggeber versandt wird, wird ihm eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

6.3 Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und

werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung

verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende

Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns

anzunehmen. Meint der Auftraggeber, dass die Auftragsbestätigung

von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt,

spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum unserer

Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu

rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die

unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig

und beiderseits verbindlich.

6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Angebotspreise geheim zu halten und diese gegenüber dritten nicht zu veröffentlichen.

  1. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen

oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

7.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb

von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet

werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten

Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn der Auftragnehmer hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

7.3 Der Auftraggeber bestätigt, dass er im Besitz des Einverständnisses der Teilnehmer einer Veranstaltung ist, dass Bild- und Tonaufnahmen in seinem Namen durchgeführt werden können und im Falle einer Klage die Verantwortung auf den Auftraggeber zurückzuführen ist.

  1. Produktion

8.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom

Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten

Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich

niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor

Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder

nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung

beginnt die Herstellung des Films.

8.2 Der Auftragnehmer trägt ausschließlich die Verantwortung für die

technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und

seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des

Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der

Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt

wurden.

8.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen

Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem

gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen.

Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen

Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben

werden. Muss dieses Material durch den Auftragnehmer aufwendig

angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen

Kosten.

8.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren

Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene

Produktionsmaterial verfügt und diese an den Auftragnehmer überträgt.

8.5 Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung des

überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des

verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von

Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, da es in der Verantwortung des

Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.

8.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten

Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um

GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem

verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.

8.7 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in

Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung.

8.8 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig

verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme beim Auftragnehmer.

  1. Abnahme

9.1 Der Auftragnehmer übergibt den Film unmittelbar nach der

Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder

stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss

innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Abnahme des Films

bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film

als abgenommen.

9.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film

der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem

gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den

getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht,

diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers

eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme

verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.

9.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach

Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere

Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

  1. Lieferfrist

10.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen

Dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

10.2 Falls der Auftragnehmer feststellt, dass der Zeitplan nicht

eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über

den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung

unterrichtet.

10.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von

Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen

Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der

Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten

werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder

unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen

dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen

Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der

Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des

Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

10.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

  1. Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu

verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der

Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und

Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die

Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter

durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die

Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages

hinaus.

  1. Rechte

12.1 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion

entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten

sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern

verbleiben beim Auftragnehmer.

12.2 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit

nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, den Film

im Internet (YouTube, Webseite) zu nutzen sowie Kopien des Films

für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter

verletzt werden. Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert

erworben werden. Die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.

12.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

12.4 Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden und für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich

abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.

12.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch den Auftragnehmer selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist

aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.

12.6 Das Original Bild- und Tonmaterial sowie etwaige für die

Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden vom Auftragnehmer gegen Aufpreis eingelagert.

  1. Salvatorische Klausel

13.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen

vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der

Schriftform. Erklärungen per E-Mail gelten entsprechend.

13.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

  1. Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Stuttgart.

Stand: Januar 2021, Stuttgart